Freitag, 18. März 2016

Südwest Presse: Wenn der Alkohol den Raum beengt. . .

Blinde Rage schützt nicht vor Strafe, ganz im Gegensatz zornesbedingte Beschädigungen fordern gar eine Bestrafung heraus. Das musste jetzt ein 58-jähriger Älbler vor dem Münsinger Amtsgericht erfahren.

Blinde Rage schützt nicht vor Strafe, ganz im Gegensatz zornesbedingte Beschädigungen fordern gar eine Bestrafung heraus. Das musste jetzt ein 58-jähriger Älbler vor dem Münsinger Amtsgericht erfahren.
Der Mann hatte sein Fahrrad bei einem Lebensmittelmarkt am Unterstand für die Einkaufswagen festgemacht, auch wenn es in einigen Metern Entfernung genügend Platz bei den Fahrradständern gab. Als er von seinem Einkauf gegen 18.30 Uhr an jenem 7. November zurückkehrte, fühlte er sich von Pkw, der vor seinem Rad auf der dafür ausgewiesenen Parkfläche stand, beengt. Soweit beengt, dass der Mann regelrecht ausrastete. Er versetzte dem Auto einen wuchtigen Tritt gegen den Kotflügel. Die Stahkappenschuhe zeitigten am Vehikel ihre Wirkung, eine ordentliche Delle zierte die Frontpartie des Fahrzeuges. Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Rechtsreferendar Marko Petrovic, warf dem 58-Jährigen daher Sachbeschädigung vor, schließlich kostete die Dellenkosmetik der Fahrzeugeignerin 230 Euro.
Kleinlaut räumte der Beschuldigte sein Tun ein, allerdings nicht ohne darauf hinzuweisen, dass der Tritt nicht so kräftig gewesen sei. "Ich war verärgert, weil ich kaum zu meinem Schloss gekommen bin, um es aufzuschließen", sagte der Mann. Zudem könne er sich nicht an eine Delle erinnern, dass sei eher eine kleine Eindellung gewesen. Die Bilder, die Amtsgerichtsdirektor Joachim Stahl einführte, sagten da etwas ganz anderes.
Es tue ihm leid, zudem habe er die Reparaturkosten bereits beglichen. Das bestätigte auch eine Zeugin, die zu dem "getretenen" Auto gehörte. Allerdings meinte die Bürokauffrau auch, dass sich der Vorfall nicht so leise abgespielt hatte, wie es jetzt der Beschuldigte schilderte. "Der Mann wollte einfach davon fahren, wir haben ihn aufhalten müssen". Zudem hagelte es seitens des Beschuldigten eine ganze Menge Schimpfwörter. Ferner sei der Mann doch ordentlich betrunken gewesen. Der Promille-Wert gab der Frau Recht wie Richter Stahl ausführte: 2,32 Promille.
Einen gewissen Alkoholkonsum im Vorfeld des Ereignisses räumte der Mann ein - "ich habe am Nachmittag einen alten Kumpel getroffen" - Schimpfworte habe er aber niemals ausgesprochen.
Ob nun mit oder Alkohol, eine gewisse Abneigung des Beschuldigten gegen motorisierte Fahrzeuge ließ sich nicht verleugnen, wie ein Blick in das Vorstrafenregister zeigte. Ebenfalls im November letzten Jahres hatte er sich auf ein Auto geworfen, das auf einem Verbindungsweg langsam an ihm vorbeifahren wollte.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft sah den Vorwurf der Sachbeschädigung jedenfalls vollumfänglich bestätigt und forderte eine Freiheitstrafe von drei Monaten auf Bewährung. Zudem sollte er 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Amtsgerichtdirektor Joachim Stahl machte es in seinem Urteil etwas milder. "Bei alkoholbedingter Schlagseite wird der Platz schon enger", meinte Stahl mit Blick auf die Nähe des geparkten Fahrzeugs. Er verurteilte den 58-Jährigen zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen a 20 Euro, zudem muss er die Kosten des Verfahren tragen. Zu guter letzt gab es noch einen guten Rat vom Richter: "Lösen Sie ihr Alkoholproblem."


Fazit: Enge Kiste


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