Welche Promillegrenze gilt auf dem Fahrrad?

Nach §316 Strafgesetzbuch wird besteaft, wer durch Alkohol nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher im Verkehr zu führen. Dies gilt nicht nur für Autos, sondern auch für Fahrräder. Schon ab 0,2 Promille steigt das Unfallrisiko. Ab 0,8 Promille treten Gleichgewichtsstörungen auf. Ab 1,6 Promille sind schwere Koordinationsstörungen und Gdächtnisverlust zu beobachten, man ist absolut fahruntüchtig ubd muss ggf. zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Wer sie verweigert oder nicht besteht, verliert den Führerschein oder riskiert sogar ein behördliches Radfahrverbot.

Quelle: Alkohol? Weniger ist besser, Broschüre der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e V.

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