Sonntag, 24. April 2016

Neue Zürcher Zeitung: Deutsches Reinheitsgebot: «500 Jahre sind genug»

Seit 500 Jahren gilt das deutsche Reinheitsgebot. Ein Kleinbrauer in Ostdeutschland feiert nicht. Er hat jahrelang gegen eine enge Auslegung durch die Branche und Bürokraten gekämpft – mit Erfolg.

Wer die Schlote von Eisenhüttenstadt weit im Osten Deutschlands hinter sich lässt, stösst einige Kilometer südlich auf ein malerisches Ensemble. Hier steht die barocke Klosterkirche von Neuzelle und gleich daneben das historische Sudhaus der Brauerei. Bereits 1589 hatten Zisterziensermönche an diesem Flecken Bier gebraut und verkauft. Eine enge Turmtreppe führt hinauf zur Geschäftsleitung. Niemand käme auf die Idee, hier einen «Rebellen» anzutreffen. Doch der 79-jährige Helmut Fritsche ist ein Branchenschreck und stolz darauf. Zusammen mit seinem Sohn Stefan führt er die Neuzeller Klosterbrauerei, die er nach der Wende übernommen und vor dem Aus bewahrt hat. Mit Bier hatte er vorher nichts zu tun, war er doch 25 Jahre lang Manager bei AEG gewesen. Im Nebeneinander von Stift und Brauerei erkannte er aber Potenzial, wo andere nur einen Schrotthaufen aus DDR-Zeiten sahen.

Der «Schwarze Abt» eckt an

Fritsche war nach dem Abitur mangels Zukunftsperspektiven in der DDR nach Westberlin geflüchtet und hatte anschliessend 30 Jahre lang in Bayern gelebt. Der Anblick von Neuzelle hatte ihn ans Kloster Andechs bei München erinnert. Bei seinem Einstieg hatte der Branchenfremde die Rechnung jedoch ohne die Verfechter des deutschen Reinheitsgebotes gemacht. Eine entsprechende Vorschrift wurde am 23. April 1516 und damit genau vor 500 Jahren in der Landesordnung des Herzogtums Bayern aufgenommen und galt ab 1906 für das ganze Deutsche Reich.
Auch ins BRD-Recht wurde das Reinheitsgebot übernommen. Demnach darf Bier nur vier Zutaten enthalten: Hopfen, Malz, Hefe und Wasser. Dies diente ursprünglich dem Gesundheitsschutz, wurde beim Bier doch viel gepanscht, zuweilen mit giftigen Zutaten. An das Jubiläum wird derzeit überall erinnert, die Post hat sogar eine Sonderbriefmarkeherausgegeben. Doch Fritsche feiert nicht. Gut zehn Jahre musste er sich nämlich zur Wehr setzen, um sein Hauptprodukt, den «Schwarzen Abt», Schwarzbier nennen zu dürfen.
Er verweist auf die jahrhundertealte Tradition des Bierbrauens in Neuzelle. Dabei hatten schon die Mönche dem Gebräu Süssstoff hinzugefügt, um den Geschmack zu verbessern. Heutzutage wird der «Schwarze Abt» zunächst mit den vier Grundstoffen gemäss Reinheitsgebot gebraut, doch wird ihm anschliessend etwas Zucker zugesetzt – wie dem Kaffee Rahm, sagt Fritsche. Er wollte deshalb für sein Produkt 1993 eine Bewilligung als «besonderes Bier» einholen. Doch das zuständige Bundesland Brandenburg stellte sich quer. Es handle sich wegen der Zugabe von Zucker um ein «Mischgetränk».

Richter wünscht «viel Genuss»

Die Ablehnung aus Potsdam stachelte Fritsche an. Er provozierte den Amtsschimmel damit, dass er sein Produkt nun «Schwarz . . . .» nannte, die vier Punkte konnte der Käufer mit «Bier» selbst ergänzen. Und wenn sein Bier schon als Mischgetränk galt, folgerte er, müsse er auch keine Biersteuer bezahlen. Dies alarmierte die Finanzdirektion, die ihm beschied, dass er die Steuer von einer halben Million D-Mark weiter schulde. Laut Lebensmittelrecht war der «Schwarze Abt» also kein Bier, vom Steuerrecht her gesehen aber schon.
Der Streit mit den Behörden nahm zuweilen absurde Züge an. So hatten staatliche Kontrolleure entdeckt, dass auf den Etiketten die Schriftgrösse zur Mengenangabe um 0,2 mm bis 0,5 mm zu klein war, was eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Fritsche lancierte sogleich eine Sonderabfüllung und nannte sie «Brandenburger Amtsposse». Der Bierstreit landete schliesslich beim Bundesverwaltungsgericht. Im Februar 2005 erklärte die oberste Instanz für öffentlichrechtliche Streitigkeiten, dass der «Schwarze Abt» als Bier verkauft werden dürfe. Man wünsche weiterhin viel Genuss beim Trinken, so schloss der vorsitzende Richter die Verhandlung.
Der deutsche Brauerbund wehrt sich auf seiner Homepage gegen den Vorwurf, das Reinheitsgebot schränke die Vielfalt ein. Er schreibt, dass den Brauern 170 verschiedene Hopfen- und 40 verschiedene Malzsorten sowie 200 unterschiedliche Hefestämme zur Verfügung stünden. Dies streitet Fritsche auch nicht ab, der als Exot seit wenigen Jahren sogar in einer Brauerbund-Sektion Mitglied ist. Doch es handle sich eben um eine begrenzte Flexibilität, die gerade Mittelständler unnötig einenge.
Und, so fügt er an, würde er sein Bier etwas weiter östlich, in Polen, brauen und nach Deutschland einführen, wäre ihm die ganze Auseinandersetzung erspart geblieben. Denn Biere, die in der EU hergestellt werden, dürfen dank dem Binnenmarkt in Deutschland als Bier verkauft werden, selbst wenn sie nicht dem Reinheitsgebot entsprechen. Das Reinheitsgebot diskriminiere somit inländische Brauer gegenüber der ausländischen Konkurrenz, bemängelt er.

Qualitätssiegel als Alternative?

Immerhin hatte der Streit der Firma viele Jahre eine Aufmerksamkeit beschert, von der ein Mittelständler sonst nur träumen kann. Die Brauerei hat heute 42 Mitarbeiter, davon 10 Lehrlinge. Der Umsatz beträgt 4 Mio. €. Die Kaufkraft in der Niederlausitz, zu der Neuzelle gehört, ist gering. Wer hier als Unternehmer überleben will, muss sich immer wieder Neues einfallen lassen. Mittlerweile hat die Brauerei gut 40 Spezialitäten im Sortiment. Über das Internet und im Ausland werden 10% abgesetzt. Eine Spezialität sind Limonaden wie die «Himmelspforte», eine Himbeerfassbrause mit «Ostalgie»-Touch. Künstliche Farbstoffe wurden durch die schwarze Karotte und die Färberdistel ersetzt. Für Schweissperlen bei der Aufsicht sorgte ein Badebier, das «innerlich und äusserlich» angewendet werden kann. Und schliesslich führt Fritsche aus dem Ort Pfronten im Allgäu Heu für ein Bier ein, mit dem er das Gefühl von Ferien nach Brandenburg bringen will. Am Vortag hatte er chinesische Gäste zu Besuch, die gewisse Produkte als Exklusivität anbieten möchten.
Fritsche würde aus dem Reinheitsgebot ein freiwilliges Qualitätssiegel machen, das für Natürlichkeit und Verlässlichkeit stünde. Dann könnte man auch mehr Wertschöpfung herausholen, davon ist er überzeugt. Sein Fall jedenfalls illustriert, dass sich solche Gesetze nicht selten gegen Querdenker (und lange auch gegen die ausländische Konkurrenz) richten, die etwas Neues probieren wollen. Helmut Fritsche hat sich nicht entmutigen lassen. Doch nicht jeder ist ein solcher Dickschädel wie der «Brau-Rebell» aus Neuzelle.


Fazit: Das Reinheitsgebot ist ein BRD-Fetisch.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Zensiert wird nicht. Allerdings behalte ich mir vor, Kommentare mit verletzendem Inhalt (Hass, Rassismus, Sexismus) von der Veröffentlichung auszuschließen.