Sonntag, 24. April 2016

Neue Zürcher Zeitung: Bier mit Erdbeergeschmack mag lustig sein, aber es ist kein echtes Bier

Junge Brauer kritisieren, das Reinheitsgebot schränke die Kreativität ein. Das stimmt nicht. Die 500 Jahre alten Regeln fördern die Braukunst und schützen die Konsumenten.

Auch in einigen Schweizer Bieren ist das Pflanzenschutzmittel Glyphosat nachgewiesen worden. Doch wen kümmert das? Biertrinker sicher nicht. Täglich müsste man 1000 Liter Bier trinken, um vom Glyphosat irgendwann dahingerafft zu werden. Nein, die Bierszene ist wegen ganz anderer Stoffe in Aufruhr. Die Frage, ob Bier geschmacklich verfremdet werden darf, entzweit den Stammtisch. Spätestens bei Bier mit Birchermüesliaroma hört für Puristen der Spass nämlich auf.

Beide Lager versuchen in diesen Tagen, die Biertrinker zu überzeugen. Den kommenden Freitag, 29. April, hat der Brauerei-Verband zum Tag des Schweizer Biers erkoren. Rund 20 Brauereien öffnen ihre Pforten und schenken Spezialbiere aus. In der Regel gratis, aber nur während weniger Stunden. Die Gegenveranstaltung fand gestern statt: Am 23. April, dem 500. Geburtstag des bayrischen Reinheitsgebots, lud die Bier Factory in Rapperswil-Jona (SG) zum Anti-Reinheitsgebot-Fest. 16 kleine Brauereien kredenzten ihre Biere, die, so die Auflage der Veranstalter, zwingend gegen das Reinheitsgebot zu verstossen haben. Diese kleine Bier-Revolution geht von der breit geführten Diskussion in Deutschland aus. Kaum eine deutsche Zeitung hat das Bier thematisch an sich vorbeifliessen lassen. Die Kontroversen tobten, und die Emotionen wogten hoch  und schwappen jetzt in die Schweiz. Zum Sturm im Bierglas.

Dass der hiesige Biertag und das Jubiläum des Reinheitsgebots so nahe beisammenliegen, ist natürlich kein Zufall. Denn Schweizer Bier wird ebenfalls nach den Bestimmungen des Reinheitsgebots gebraut. Beim Eidgenössischen Departement des Innern definiert Artikel 4 der «Verordnung über alkoholische Getränke» klar: «Bier ist ein alkoholisches und kohlensäurehaltiges Getränk, das aus mit Hefe vergorener Würze gewonnen wird, der Doldenhopfen oder Hopfenprodukte zugegeben werden.» Das Schweizer Gesetz sagt somit: Fehlt einer der fünf Stoffe Alkohol, Kohlensäure, Hefe, Würze (gemälztes Getreide) und Hopfen, so kann das Getränk nicht unter der Bezeichnung Bier verkauft werden. Umgekehrt verhält es sich genauso: Wenn ein zusätzlicher Stoff  zum Beispiel Datteln, Zimt, Kaffee oder anderes  enthalten ist, dann ist das kein echtes Bier mehr.

Viele der jungen Bierbrauer verstehen das nicht. Sie schimpfen über das «Einheitsgebot», das es ihnen verunmögliche, neue Bierkreationen auf den Markt zu bringen. Dabei hat die gesetzliche Definition, was Bier ist, ihren sehr vernünftigen Grund. Zum einen schützt sie die Konsumenten, zum anderen fordert sie die Bierbrauer heraus.

Wenn der Gast, was gelegentlich vorkommt, im Restaurant ein Glas Milch bestellt, so kann er davon ausgehen, dass nur Milch im Glas ist. Ohne irgendwelche aromatisierenden Zusatzstoffe. So ist es auch beim Wein. Wer Wein kauft, will ein vergorenes Getränk aus Trauben. So sagt es das Gesetz  es schenkt reinen Wein ein. Und eben auch reines Bier. So viel zum Konsumentenschutz.

Der andere vernünftige Grund ist das Kreativitätspotenzial der Brauer. Die grosse Kunst des Brauens ist nämlich, aus Malz, Hopfen und Hefe Bier herzustellen. Das bayrische beziehungsweise deutsche Reinheitsgebot nennt genau diese drei Stoffe, die für die Bierherstellung zugelassen sind. Konkret heisst das, dass mit diesen drei Zutaten viele Millionen verschiedener Biere gebraut werden können. Wie das? Nun, weit über 200 Malzsorten, 100 Hopfensorten und Dutzende von Hefen sind auf dem Markt. Alle 200 Malze und die 100 Hopfensorten lassen sich in beliebiger Kalibrierung mischen. Die Biervielfalt ist grenzenlos. Wenn denn der Brauer auch wirklich will. Und es kann.

Mancher Hobbybrauer stösst da aber an Grenzen und mag sein Gebräu nicht nach den Regeln der alten und aufwendigen Braukunst brauen. So entstehen landauf, landab lustige Biergetränke mit Erdbeer-, Kaffee-, Schoggi-, Senf-, Kirschen-, Kräuter-, Blumen- und Currygeschmack. Das ist zwar gesetzlich erlaubt, muss aber auf der Etikette deklariert werden, wobei der Begriff Bier nicht im Vordergrund stehen darf.

Alle diese phantasievollen Biergetränke sind sicher eine tolle Bereicherung der helvetischen Getränkepalette. Und sie sind keine echte Konkurrenz zum gesetzeskonformen Bier. Denn sie wecken unter wirklichen Geniessern den Wunsch nach dem Ursprung, dem Original, dem richtigen Bier.

Aus Asien drang neulich die Kunde von einem Getränk, das mit Bier hergestellt wird und mit Körnern aus Elefantenmist parfümiert ist. Angeblich findet es reissenden Absatz  dort und vielleicht bald auch bei uns. Zum Glück aber gilt in der Schweiz das Reinheitsgebot. Wenn hier Bier auf der Flasche steht, ist Bier drin. Nichts anderes. Schon gar nicht Elefantenmist. Denn im Bier liegt die Reinheit. Oder «In cervisia integritas», wie der Lateiner sagt, findet Hartmuth Attenhofer.


Fazit: Bier hat gesetzeskonform zu sein.

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