Samstag, 5. März 2016

Westdeutsche Allgemeine Zeitung: “Alkohol ab 18“ kontra Komasaufen

EU-Projekt unter LWL-Leitung will Schädigungen mindern. Drogenberater sieht ein Totalverbot eher skeptisch und plädiert für umfassende Aufklärungsarbeit.

Unter Leitung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) soll jetzt ein EU-Projekt dazu beitragen, die Schädigungen Heranwachsender durch Komasaufen und Alkoholvergiftungen zu mindern. Die Forderung „Alkohol erst ab 18 Jahren“ werde an der Lebensrealität der Teenager aber wohl wenig ändern, sagt Christof Sievers von der für Gladbeck zuständigen Drogenberatung Westvest.

Verbot macht interessant

Begründung: Zur Pubertät gehöre in unserem Kulturkreis das Experimentieren mit Alkohol. Den Zugang für Minderjährige zu erschweren, sei aber zu befürworten, so der Diplom-Sozialarbeiter. Andererseits sei es immer so, dass Verbote fürHeranwachsende interessant machten und Alkohol, wie schon jetzt, über ältere Freunde organisiert werde. Daher sei statt Tabu eine umfassende Aufklärungsarbeit zu den Gefahren des Alkoholkonsums in dem Alter, wo ein Wechsel vom Kindergeburtstag zur Jugendparty erfolge, umso wichtiger.

Genau 5 122 Heranwachsende mussten laut aktueller Statistik 2014 in NRW wegen akuter Alkoholvergiftung im Krankenhaus behandelt werden (- 2,8 Prozent). Ob junge Menschen ganz auf den Konsum alkoholischer Getränke verzichten sollten, darüber gehen in den EU-Mitgliedsstaaten die Meinungen auseinander. Innerhalb des EU-weiten RARHA-Projekts („Reducing alcohol-related harm“) beteiligt sich die Koordinationsstelle Sucht des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) deshalb federführend an der Entwicklung einheitlicher und europaweit abgestimmter Empfehlungen zum Alkoholkonsum junger Menschen. Ziel ist es, die alkoholbedingten Schäden in Europa zu reduzieren und risikoarmen Alkoholkonsum zu fördern.

Werbung einschränken

Den größten Handlungsbedarf sehen Expertinnen und Experten in Europa laut einer Befragung bei der Reduzierung episodischer Alkoholexzesse und beim Rauschtrinken. Auch Alkoholwerbung und -marketing sollten demnach deutlich eingeschränkt werden. Um alkoholbedingte Schäden zu verhindern, fordern die Befragten für junge Menschen eine deutliche Einschränkung des Zugangs zu Alkohol: Grundsätzlich sollte der Konsum von Bier, Schnaps und Co. erst ab 18 Jahren erlaubt sein.

Und auch wer legal an Alkohol kommt, müsse nach Meinung der befragten Experten besser über dessen kurzfristige Risiken aufgeklärt werden, etwa über Verkehrsunfälle, Gewalttätigkeiten oder leichtsinniges Sexualverhalten. Wichtig sei hierbei auch mit Vorbildfunktion die Kommunikation zwischen Eltern und ihren Kindern, so LWL-Suchtexpertin Doris Sarrazin.


Keywords: episodische Alkoholexzesse und Rauschtrinken






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