Dienstag, 22. März 2016

Main Post: Alkohol macht den Schläger hemmungslos

ben beide ein dickes Vorstrafenregister, auch wenn sie erst 20 sind, keine Ausbildung, keinen Job. Der etwas Ältere ist sogar als Intensivtäter eingestuft, weshalb ihm ein polizeilicher Betreuer zur Seite gestellt ist. Diebstahl, Hehlerei, Drogenkonsum, Sachbeschädigung, Beleidigung, Bedrohung, Benutzen einer Schusswaffe und Körperverletzung, das ganze Strafregister. Beim anderen 20-Jährigen fällt seine immense Aggression im Trunkenheitszustand auf. Vielfach ist er deshalb schon wegen Körperverletzung verurteilt worden.
Der nun am Jugendschöffengericht verhandelte Fall ist erneut ein solcher. Das Duo trinkt bei einer Bekannten in Schweinfurt, macht sich in den frühen Morgenstunden des 11. Oktober 2015 auf den Heimweg. Im Schlepptau zwei junge Männer, 24 und 29, die sie schon kannten oder gerade kennengelernt hatten.
Im Musikerviertel haut der wieder Mal mit gut zwei Promille zugedröhnte 20-Jährige dem 29-Jährigen eine Faust ins Gesicht. Noch viermal wiederholt sich das. Die anderen haben alle „nur“ um die 0,4 Promille intus.
Als der 24-Jährige schlichten will, bedroht ihn der Intensivtäter mit einem Teleskop-Schlagstock. Laut Anklage soll er auch zugeschlagen, den 24-Jährigen aber nur an der Schulter erwischt haben. Angeklagt ist deshalb kein Pappenstiel: Gefährliche Körperverletzung einmal ohne, im zweiten Fall mit einer Waffe.
Der Faustkämpfer räumt lediglich einen Schlag ein, gibt aber zu, dass es wohl keinen Anlass gab. Der Schlagstock-Inhaber sagt, dass er nur damit gedroht, nicht zugeschlagen habe.
Der 29-Jährige, der die Schläge abbekam, bleibt dabei: Fünf Mal wurde er mit einer Faust geschlagen. Er habe den betrunkenen Angreifer aber fixieren können. „Das war keine große Sache für mich.“
Die Anzeige hatte auch nicht er, sondern der 24-Jährige erstattet. Und der schildert nun entgegen der Darstellung bei der Polizei diese andere Variante: Er wisse nicht mehr, ob der angeklagte Intensivtäter mit dem Schlagstock zugeschlagen habe. Die Verletzung am Rücken könne auch von einem Sturz wenig später herrühren.

Freispruch und Bewährungsstrafe

Es kam wie es kommen musste: Der Schlagstock-Mann kam mit einem blauen Auge davon, wurde freigesprochen. Anders der gleichaltrige Faustschläger: Freiheitsstrafe von acht Monaten, ausgesetzt zur Bewährung (zwei Jahre), das allerdings nur noch wegen Körperverletzung.
Der Zusatz „gefährlich“ fiel weg, weil die Schläge wegen seines Vollrauschs wohl wirklich eher wenig zielgerichtet waren. Das Gericht lag mit dem Urteil nahe bei der Forderung der Anklägerin. Zum vierten Mal sei er einschlägig aufgefallen, die schädliche Neigung als Voraussetzung für eine Gefängnisstrafe also gegeben. Im September kann der bisher Ungelernte eine Ausbildung beginnen, sofern er seine Auflagen erfüllt: 120 Arbeitsstunden und ein Jahr keinen Schluck Alkohol. Geprüft wird das durch regelmäßige Screenings, also Tests.


Fazit: Im Vollrausch trifft nicht jeder Schlag.


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