Freitag, 15. April 2016

Frankfurter Allgemeine Zeitung: Wann ist ein Bier ein Bier? 500 Jahre Reinheitsgebot: Start einer kleinen Serie

Was ist deutsches Bier? Auf diese Frage kann man spontan nur mit Augustinus antworten, der sich vor einer Definition des ähnlich selbstverständlichen Begriffs “Zeit“ zu drücken versuchte: “Wenn mich niemand darnach fragt, weiß ich es; wenn ich aber einem, der mich fragt, erklären sollte, weiß ich es nicht.“ Das dürfte sich als Konsens an jedem Stammtisch durchsetzen lassen. Denn für den deutschen Biertrinker, der seinem Land einen Pro-Kopf-Verbrauch von etwas mehr als 100 Litern beschert - es waren aber auch schon mal 150 Liter -, gilt noch immer die Devise: Trinke und rede nicht über Bier - wahrscheinlich, weil das Reinheitsgebot, das auf fast jeder Flasche steht und am 23. April fünfhundert Jahre alt wird, so übersichtlich klingt.

Nur Gerste, Hopfen und Wasser erlaubten die Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. den Bayern. Damit kann man aber kein Bier brauen - ohne Hefe. Deren Funktion kannte man damals allerdings noch nicht. Das im Einsatz befindliche trübe “Zeug“, das sich beim Brauen absetze, wurde als Zaubermittel betrachtet und einfach wiederverwendet. Zweite Lücke: das Weizenbier. Auch das kann man mit dm Reinheitsgebot von 1516 nicht brauen, obwohl es so auf dem Erdinger-Etikett draufsteht. Die Brauerei wurde unlängst für diese Deklaration abgemahnt. Denn Weizenbier, auf das die bayerischen Herzöge lange ein Monopol hatten, gehorcht erst seit dem zwanzigsten Jahrhundert deutschen Biergesetzen. Dafür darf man obergärigen Bieren heute fast überall Zucker zusetzen, nur in Bayern ist das wiederum verboten. Und kaum hat das Stammland des gehopften Biers seinen Reinheitsfimmel verteidigt, kommen die Hobby- und die Craft-Brauer wie Barack Obama daher - der braut im Weißen Haus ein Honey Ale - und wollen ins Bier alles mögliche hineinwerfen: Kräuter, Obst- und Austernschalen sowie, bei Obama, Honig. Das Ganze soll dann anschließend auch noch Bier heißen, was die Teaditionalisten unter den Reinheitsgebot-Verfechtern ins Grübeln bringt. Denn wenn sie ehrlich sind, haben auch schon die bayerischen Herzöge 1551 abermals Koriander und Lorbeer als Zutaten erlaubt. Rückgängig gemacht wurde das erst im 19. Jahrhundert.

Kurzum: Das Reinheitsgebot gilt gar nicht ununterbrochen seit fünfhundert Jahren. Und das Obst- und Kräuterverbot führt heute zu dem Widerspruch, dass alkoholfreies Bier “Bier“ heißt, Bier mit Alkohol, Koriander und Orangenschale (als Witbier ein Klassiker) in Deutschland aber nur stellenweise. Es ist sogar noch verwirrender, denn das Reinheitsgebot gilt - kein Aprilscherz - schon seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 1987 nicht mehr. Seither darf unreines Auslandsbier in Deutschland als Bier verkauft werden. 1998 kam auf EU-Druck die Zusatzstoffzulassungsverordnung hinzu. Den Paradigmenwechsel bestätigt sogar der Deutsche Brauer-Bund, der weiter zugibt, dass sich seine Mitglieder zur Aufrechterhaltung des Reinheitsgebots selbst diskriminieren. Das weiß nur kaum jemand. Dem muss abgeholfen werden. Es muss dringend mehr über das Bier gesprochen werden.


Fazit: Solcherlei Spitzfindigkeiten werden am Stammtisch weggetrunken.

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